Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Datenstrategie-Workshops,
Datenstrategie-Beratung und
In-House-Datenstrategie-Seminare

der Datentreiber GmbH, Am Obstgarten 27, 82362 Weilheim i. OB (nachfolgend: „Datentreiber“)

1.     Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1.     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Veranstaltungen von unternehmensinternen Workshops (nachfolgend: „Datenstrategie-Workshops“) und/oder unternehmensinterne Schulungen (nachfolgend: „In-House-Seminare“) und/oder die Erbringung von individuellen Beratungsleistungen (nachfolgend: „Datenstrategie-Beratung“) von Datentreiber gegenüber dem Auftraggeber, wie er in dem Angebotsformular benannt ist (nachfolgend: „Auftraggeber“).

1.2.    Die Leistungen nach diesem Vertrag richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und an juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sofern erforderlich, wird der Auftragnehmer auf Anforderung von Datentreiber geeignete Nachweise zu seiner Unternehmereigenschaft, z.B. Kopie des Gewerbescheins, Eintrag ins Handelsregister, erbringen.

1.3.     Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Datentreiber solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden.

1.4.    Art und Umfang der Leistungen sowie die Vergütung von Datentreiber richten sich nach dem vereinbarten Angebotsformular. Das Angebotsformular und diese AGB werden im Folgenden gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

2.     Vertragsschluss

Datentreiber schickt dem Auftraggeber zunächst ein Angebotsformular. Der Vertrag kommt regelmäßig zustande mit rechtzeitigem Zugang der Annahme des Auftraggebers in Textform (beispielsweise gegengezeichnetes Angebot per Post, Fax oder E-Mail).

3.     Leistungen von Datentreiber

3.1.     Datentreiber erbringt für den Auftraggeber unternehmensinterne Workshops („Datenstrategie-Workshops“ gemäß Ziffer 4.), unternehmensinterne Schulungen der Mitarbeiter des Auftraggebers („In-House-Seminare“ gemäß Ziffer 4.) sowie Dienstleistungen in Bezug auf datengetriebene Strategien, insbesondere Beratung zur Umsetzung von Geschäftsmodellen und Prozessen („Datenstrategie-Beratung“ gemäß Ziffer 5.).

3.2.    Der Gegenstand des Vertrages sind die im Angebotsformular konkret vereinbarten Leistungen.

4.     Datenstrategie-Workshops und In-House-Seminare

4.1.    Die Datenstrategie-Workshops und In-House-Seminare sind unternehmensinterne Seminare, werden also nur für den Auftraggeber durchgeführt. Datentreiber übernimmt die inhaltliche Durchführung des Datenstrategie-Workshops bzw. der In-House-Seminare (z.B. Referent, Vor- und Nachbereitung, Workshop- bzw. Seminarunterlagen).

4.2.   Die Organisation des Datenstrategie-Workshops bzw. der In-House-Seminare ist nicht Gegenstand der Leistung von Datentreiber. Der Auftraggeber führt die Veranstaltung als Veranstalter in eigenem Namen und auf eigenen Kosten durch, d.h.:

  • Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Veranstaltungsort, nebst geeigneter Ausstattung (z.B. Strom, Beamer, Internetzugang via WLAN, Flipcharts, verschiedenfarbige Stifte, ca. 3 qm freie Fläche zum Anbringen von Postern) zur Verfügung. In der Regel werden die Datenstrategie-Workshops in den Geschäftsräumen des Auftraggebers oder in einer Tagungsstätte (z.B. Hotel) durchgeführt.
  • Der Auftraggeber lädt die Teilnehmer ein. Der Auftragnehmer hält die im Angebotsformular angegebene maximale Teilnehmeranzahl ein.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, für einen sicheren und reibungslosen Ablauf zu sorgen. Der Auftraggeber übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für die Datenstrategie-Workshops bzw. die In-House-Seminare, d.h. einschließlich der Veranstaltungsräume und Ausstattung.
  • Sofern der Auftraggeber eine Bewirtung der Teilnehmer wünscht, ist er dafür verantwortlich.
  • Datentreiber wird die Veranstaltung durch den Auftraggeber durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Datentreiber wird insbesondere dem Auftraggeber die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

4.3.    Die Seminarteilnehmer erhalten nach dem In-House-Seminar ein Zertifikat. Die Ausgabe der Teilnahmebestätigung kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, etwa die dauerhafte Anwesenheit bei der Veranstaltung und/oder die Mitarbeit bei Übungen.

4.4.   Beide Parteien sind berechtigt einen Datenstrategie-Workshop bzw. ein In-House-Seminar aus einem von ihnen nicht zu vertretenen wichtigen Grund, z.B. Verschulden Dritter oder höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Referenten) abzusagen. Die Absage soll unverzüglich und hat spätestens innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis vom Absagegrund zu erfolgen. Bei einer derartigen Absage bietet Datentreiber Ersatztermine an. Können sich die Parteien nicht innerhalb eines Monates ab Absage auf einen Ersatztermin einigen, so verbleibt es bei der Absage bzw. Kündigung. In diesem Fall werden dem Auftraggeber geleistete Anzahlungen für den Datenstrategie-Workshop bzw. für das In-House-Seminar erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.

4.5.   Sofern ein Referent kurzfristig ausfallen sollte, wird sich Datentreiber um einen gleichwertigen Ersatz bemühen. Sofern zum vereinbarten Termin kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann, gilt Ziffer 4.4.

5.     Datenstrategie-Beratung

5.1.    Im Rahmen der Datenstrategie-Beratung erbringt Datentreiber nach den Anweisungen des Auftraggebers sowie in Abstimmung mit diesem beratende und unterstützende Leistungen (nachfolgend: „Beratungsleistungen“). Die Beratungsleistungen sind in dem Angebotsformular näher konkretisiert und können insbesondere die folgenden Leistungen umfassen:

  • Datenstrategien konkretisieren und evaluieren
  • Ziele und Kennzahlen definieren
  • Analytische Lösungen und Produkte konzipieren
  • Projekte und Ressourcen planen und organisieren
  • Daten aufbereiten, analysieren und visualisieren
  • Vorhersagemodelle erstellen und bewerten
  • Ausschreibungen vorbereiten und Dienstleister evaluieren
  • Projektteams führen und anleiten
  • Mitarbeiter suchen und bewerten
  • Kosten kalkulieren und Risiken identifizieren

5.2.   Erfüllungsort für die Beratungsleistungen ist im Zweifel der Sitz von Datentreiber. Dies gilt insbesondere, wenn die Vertragspartner für konkrete Leistungen keinen Ort der Leistungserbringung bestimmt haben.

5.3.    Die Steuerung, Organisation und Koordinierung der Beratungsleistungen liegt allein bei Datentreiber. Datentreiber legt entsprechend Arbeitsort, Einsatz und Einsatzzeiten von Mitarbeitern nach eigenem Ermessen fest.

5.4.   Sofern die Anwesenheit von (freien) Mitarbeitern oder Subunternehmern von Datentreiber bei dem Auftraggeber erforderlich wird, erfolgt keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation oder die Prozesse des Auftraggebers. Auch bei Anwesenheit von (freien) Mitarbeitern oder Subunternehmern von Datentreiber beim Auftraggeber unterliegen diese allein den Weisungen von Datentreiber.

5.5.   Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen von Datentreiber durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere Datentreiber die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

6.     Nutzungsrechte

6.1.    Der Auftraggeber erhält die im Angebotsformular vereinbarten Workshop-, Seminar-bzw. Beratungs-Unterlagen (nachfolgend: „Materialien“). Der Auftraggeber erhält an den Materialien ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Eine Verwertung gegenüber Dritten ist nicht gestattet.

6.2.   Datentreiber behält sich das Eigentum an den Materialien bis zur vollständigen Zahlung vor.

7.     Vertragslaufzeit

7.1.    Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss gemäß Ziffer 2. und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des im Vertrag genannten Zeitpunkts zur Leistungsausführung (z.B. Workshop-Termin) oder der dort festgelegten Laufzeit. Vereinbarte Zeitpunkte zur Leistungsausführung können nur einvernehmlich verschoben oder aufgehoben werden. Im Übrigen kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich gekündigt werden.

7.2.   Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie die Kündigungsrechte gemäß Ziffer 4.4. und Ziffer 4.5. bleiben unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.3.    Im Falle der Beendigung von Verträgen gleich aus welchem Grunde bleiben solche Bestimmungen dieser AGB in Kraft, die auch nachvertraglich gelten können.

8.    Vergütung und Zahlung

8.1.    Die jeweilige Vergütung sowie Zahlungsziele werden grundsätzlich im Angebotsformular festgelegt.

8.2.   Soweit keine anderweitige Regelung getroffen ist, werden die Leistungen von Datentreiber auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den allgemeinen Sätzen von Datentreiber vergütet (Zeithonorarbasis, auch Time & Material oder T&M genannt). Abrechnungsintervall ist je angefangene Viertelstunde. Tagessätze gelten für eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Kalendertag während der üblichen Geschäftszeiten von Datentreiber. Soweit Datentreiber auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb ihrer Geschäftszeiten tätig wird, erhöht sich der Satz um 50 %.

8.3.    Nicht ausdrücklich als Festpreis oder Pauschale bezeichnete Angebote oder Schätzungen stellen einen Kostenvoranschlag (KVA) dar. Wird der KVA um mehr als 15% überschritten – wobei Datentreiber den Auftraggeber hierauf hinweist -, kann der Auftraggeber die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Überschreitung kündigen; Datentreiber erhält dann die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet.

8.4.   Die Abrechnung auf Zeithonorarbasis erfolgt monatlich.

8.5.   Sofern im Angebotsformular kein Festpreis oder keine Pauschale für Reise- und Aufenthaltskosten vereinbart wurde, können für Leistungen, die Datentreiber im Einvernehmen mit dem Auftraggeber nicht am Sitz von Datentreiber erbringt, gesondert Fahrtzeiten, -kosten und Spesen in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. Reisezeiten werden mit 50% des Zeithonorars in Rechnung gestellt. Sind keine Zeithonorare vereinbart, so werden Reisezeiten mit 100 € pro Stunde berechnet.

8.6.   Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel wird im Angebotsformular vereinbart. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Sofern kein Zahlungsziel im Angebotsformular vereinbart wird, ist die Vergütung 14 Tage nach Rechnungseingang zu entrichten.

9.     Haftung von Datentreiber

9.1.    Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung von Datentreiber gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für:

  • Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • Rechte und Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Datentreiber oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Datentreiber eine Garantie übernommen hat,
  • Rechte und Ansprüche des Auftraggebers, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Datentreiber oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,
  • Rechte und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.

9.2.   Datentreiber haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung von Datentreiber begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Datentreiber vorhersehbaren Schadens. Die Haftung von Datentreiber für typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden ist beschränkt auf den im Angebotsformular vereinbarten Gesamtbetrag.

9.3.    Im Übrigen ist die Haftung von Datentreiber für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.4.   Datentreiber haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Datentreiber vorhersehbaren Schadens.

9.5.   Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen) hat Datentreiber nicht zu vertreten.

9.6.   Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Datentreiber, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.   Fremdleistungen, Subunternehmer

Datentreiber ist berechtigt freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen, es sei denn, es liegt ein erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor. Wünscht der Auftraggeber den Ausschluss oder das Auswechseln von freien Mitarbeitern oder Subunternehmern von Datentreiber, so gehen die damit verbundenen Mehrkosten und Verzögerungen zu seinen Lasten.

11.    Geheimhaltung

11.1.    Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder sonst zulässig – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

11.2.   Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die dem erhaltenden Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ohne Rechtsbruch bekannt werden, die vom erhaltenden Vertragspartner unabhängig erarbeitet wurden oder soweit der erhaltende Vertragspartner zur Speicherung oder Verwendung gesetzlich verpflichtet ist.

12.   Datenschutz

12.1.   Die Vertragspartner werden alle einschlägigen Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit für die Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Der jeweils übermittelnde Vertragspartner stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.

12.2.  Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Datentreiber die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet. Der Auftraggeber holt entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein, sofern erforderlich. Erbringt Datentreiber Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO, wird der Kunde die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlich konkretisieren, soweit dies noch nicht im Vertrag erfolgt ist.

13.   Schlussbestimmungen

13.1.   Datentreiber ist berechtigt, den Auftraggeber in Veröffentlichungen im Internet und Printmedien als Referenz zu nennen. Der Auftraggeber benennt die hierzu freigegebenen Werbemittel, wie Logos, und verpflichtet sich, alle erforderlichen Rechte einzuräumen. Sollten für die Verwendung besondere Vorgaben bestehen (z.B. gemäß Corporate Identity), wird der Auftraggeber diese mitteilen. Eine Referenznennung wird nur in sachlich zutreffender Weise erfolgen und ist ausgeschlossen, sofern offensichtliche berechtigte Interessen des Auftraggebers dagegenstehen. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit einer Referenznennung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen. Bereits erstellte Printmedien dürfen aufgebraucht werden. Die Nennung als Referenz kann bis zu drei Jahre nach Vertragsbeendigung erfolgen.

13.2.  Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit Gegenforderung aus dem jeweiligen Vertrag oder mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von Datentreiber unbestritten sind. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von Datentreiber unbestritten sind.

13.3.   Ansprüche gegen Datentreiber dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden.
§ 354a HGB bleibt unberührt.

13.4.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Datentreiber.

13.5.  Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 sowie Verweisungsvorschriften auf ausländische Rechtsordnungen finden keine Anwendung.

Stand: Juli 2018

Kontakt
Impressum
Datenschutz
Haftungsausschluss
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie alle relevanten Blogartikel, neue Seminartermine, spezielle Konferenzangebote und vieles mehr bequem per E-Mail. Als Willkommensgeschenk senden wir Ihnen einen Link zum Herunterladen unseres Datentreiber-Designbooks und für kurze Zeit den Artikel “Data Thinking: mehr Wert aus Daten” in PDF-Form nach Ihrer Anmeldung.

Mit dem Klicken auf ‚Abonnieren Sie unseren Newsletter’ stimmen Sie zu, dass wir Ihre Informationen im Rahmen unserer Datenschutzbestimmungen verarbeiten.